Ein geregelter Tagesablauf erleichtert unsere Zusammenarbeit:
Einlass ins Schulgebäude ist ab 7:00 Uhr möglich. Die Schülerinnen und Schüler halten sich von 7:00 Uhr – 7:20 Uhr im Bereich vor dem Tanzsaal bis zum ersten Läuten auf. Der Bereich bei den Spinden ist nach dem Umziehen umgehend zu verlassen.
Der Höflichkeit wegen begrüßen Lehrpersonen und Lernende einander am Morgen.
Fahrräder und Mopeds werden bei den Fahrradständern abgestellt, aber nicht am Lehrerparkplatz.
Das Schulgelände darf bis zum Unterrichtsende nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers verlassen werden.
Die kleinen Pausen dienen in erster Linie dazu, alles für die kommende Stunde vorzubereiten (Hefte und Bücher herrichten, Tafel löschen, Klasse in Ordnung bringen, etc.). Der Klassenraum wird bei Notwendigkeit gewechselt.
In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassen oder in der Aula auf. Bei Schönwetter werden die Pausen draußen auf unserem Schulhof verbracht.
Der Aufenthalt im Erdgeschoss während der großen Pausen dient zum Einkauf beim Buffet oder für diverse angebotene Spiele. Gegessen und getrunken wird in der eigenen Klasse. Bei Schönwetter dürfen Speisen und Getränke mit nach draußen genommen werden. Gegessen wird ausschließlich in den Pausen, nicht aber während des Unterrichts (außer: „English breakfast“, „Lesefrühstück“, etc.). Ausgenommen: medizinische Gründe wie Diabetes.
Ein „Daueraufenthalt“ auf den Toiletten während der Pausen ist nicht gestattet.
Beim Läuten zum Stundenbeginn begeben sich alle rasch zu jenen Klassenräumen, in denen der Unterricht stattfindet, bzw. erwarten jene Lehrerinnen, die sie in den entsprechenden Fachraum führt. Es dürfen sich keine Schülerinnen und Schüler mehr in den Gängen aufhalten.
Wenn fünf Minuten nach dem Läuten keine Lehrerin oder kein Lehrer in der Klasse ist, müssen die Klassensprecherinnen oder Klassensprecher (oder andere Kinder) das in der Direktion melden.
Während des Unterrichtes darf die Klasse nur mit Erlaubnis der Lehrkraft verlassen werden.
Konflikte sind nicht immer zu vermeiden, daher gilt es, eine rücksichtsvolle, achtsame und einsichtige Lösung zu finden! Raufereien, Körperverletzung, Beschimpfungen, Beleidigungen und Mobbing sind zu unterlassen. Niemand möchte zu einem Opfer werden, sei also auch kein Täter!
Unzumutbares oder gewalttätiges Verhalten wird nicht geduldet, daher erfolgt ein Anruf bei Eltern oder Erziehungsberechtigen, die dann das Kind von der Schule abholen müssen.
Nach Unterrichtsende ist der Aufenthalt in der Schule nur mehr mit Genehmigung der Direktion erlaubt.
Sauberkeit und Ordnung tragen dazu bei, dass sich alle wohl fühlen:
Alle Schülerinnen und Schüler tragen im Schulhaus Hausschuhe. Hauben und Kappen bleiben in der Garderobe.
Wertgegenstände (Geld, Schmuck, Debit-Karten, etc.) und elektronische Geräte wie Handys, Computerkonsolen, Smart-Watches müssen im abgesperrten Spind aufbewahrt werden. Die Schule übernimmt bei Verlust keinerlei Haftung.
Wird ein Handy von einer Lehrkraft eingezogen, verbleibt es dort (oder in der Direktion/im Sekretariat), bis für das betroffene Schulkind der Unterrichtstag zu Ende ist. Passiert das Ganze ein zweites Mal, muss ein Erziehungsberechtigter das Handy abholen.
Während des Unterrichtes werden die Notebooks, wenn sie nicht im Einsatz sind, in den Ladewägen aufbewahrt. Wenn die Geräte mit nach Hause genommen werden, müssen sie zu Hause vollständig geladen wieder mit in die Schule gebracht werden.
Alkoholische Getränke, Tabakwaren, Drogen und sicherheitsgefährdende Gegenstände (Messer, Waffen, Knallkörper, Feuerzeuge, etc.) sind in der Schule sowie bei Schulveranstaltungen strengstens verboten. Bei Zuwiderhandeln muss mit einer polizeilichen Anzeige – je nach Vergehen – gerechnet werden.
Kaugummikauen sowie der Konsum von koffeinhaltigen Getränken (Energy Drinks, Cola, etc.) sind im Schulhaus und bei Schulveranstaltungen nicht erlaubt.
Schulsachen und Einrichtungsgegenstände müssen mit Sorgfalt behandelt werden. Im Falle einer mutwilligen Beschädigung muss der Schaden von Eltern oder Erziehungsberechtigten bezahlt werden.
Die Arbeitsräume sind in sauberem Zustand zu verlassen, so wie jede/ jeder selbst sie vorfinden möchte. Das Gleiche gilt für die Toiletten.
Besondere Vorfälle und Schäden sind sofort in der Direktion oder beim Schulwart zu melden.
Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, Getränkeflaschen in die dafür bereitgestellten Kisten beim Schulbuffet.
Am Ende des Unterrichts bringen die Schülerinnen und Schüler die Klassenräume unter Anleitung der Lehrkraft der letzten Stunde in Ordnung (Müll aus den Bankfächern entfernen, Tafel löschen, Regale aufräumen, etc.).
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